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Forschungs-/Entwicklungsverträge

Beabsichtigen Sie Forschungs- und/oder Entwicklungsprojekte in Kooperation mit Dritten durchzuführen, sollte vor dem Beginn des gemeinsamen Projektes durch einen entsprechenden Vertrag geregelt werden, welche Partei welchen Beitrag innerhalb welcher Zeit zu erbringen hat, wie die Kosten verteilt werden, wie eventuelle Erfindungen geregelt werden und welche Regelungen beim Scheitern des Projektes getroffen werden.

Es ist extrem wichtig, die Rechte und Pflichten der Kooperationspartner bei einem gemeinsamen Projekt klar zu regeln, um spätere Unstimmigkeiten oder Auseinandersetzungen zu vermeiden, welche teilweise nur auf vermeidbaren Missverständnissen beruhen.

Wir erstellen für Sie in gemeinsamen persönlichen Gesprächen derartige Forschungs- und Entwicklungsverträge, und diskutieren mit Ihnen die "Was-wäre-wenn-Fragen", damit beim Scheitern des Projektes die Parteien das Projekt in demselben guten Einvernehmen beenden können wie sie es auch begonnen haben.